Oldtimerkennzeichen für Ihren Oldtimer

Seit dem 1. März 2007 müssen alle Autos bei einer Neuzulassung mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge die bereits davor unbefristet oder befristet ein rotes 07-Kennzeichen besaßen.

Wir können für Sie alle Behördengänge schnell erledigen.

Benötigte Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
  • Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
  • Fahrzeuge die vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Verkehr zugelassen wurden

Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.

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