Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten (Kurzzeitkennz.)

Ein Kurzzeitkennzeichen wird ausschließlich zur Verwendung für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb des Bundesgebietes für ein konkret benanntes Fahrzeug vergeben.

Der Zuteilungszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der Antragstellung. Eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich. Das Kurzzeitkennzeichen verliert nach Ablauf des Zuteilungszeitraums seine Gültigkeit.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder COC oder Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • ausgefüllter Zulassungsantrag für Kurzzeitkennzeichen
  • ausgefüllte Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten

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