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Oldtimerkennzeichen für Ihren Oldtimer

Seit dem 1. März 2007 müssen alle Autos bei einer Neuzulassung mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge die bereits davor unbefristet oder befristet ein rotes 07-Kennzeichen besaßen.

Wir können für Sie alle Behördengänge schnell erledigen.
Dazu benötigen wir von Ihnen:

Zulassungen eines historischen Kfz mit H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen):

Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.

Unsere aktuelle Preisliste.

 


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