Oldtimerkennzeichen für Ihren Oldtimer
Seit dem 1. März 2007 müssen alle Autos bei einer Neuzulassung mindestens 30 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Fahrzeuge die bereits davor unbefristet oder befristet ein rotes 07-Kennzeichen besaßen.
Wir können für Sie alle Behördengänge schnell erledigen.
Dazu benötigen wir von Ihnen:
Zulassungen eines historischen Kfz mit H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen):
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (entfällt bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung (entfällt bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Gutachten gemäß § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
- mindestens 30 Jahre („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen worden sind.“)
Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.
Unsere aktuelle Preisliste.
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