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Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen

Beim Diestahl oder Verlust von Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr eines Missbrauchs immer eine Umkennzeichnung erforderlich. Falls Sie noch den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief besitzen, bekommen Sie die Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.

Für diesen Vorgang erledigen wir für Sie alle Behördengänge bei der Zulassungsstelle.

Dafür benötigen wir von Ihnen diese Unterlagen:

Verlust von Kennzeichen oder Diebstahl von Fahrzeugen mit Kennzeichen

Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.

Unsere aktuelle Preisliste.


Anmeldung & Ummeldung | Stilllegung & Abmeldung | Änderung der Halterdaten | Eintragung technischer Änderungen | Kurzzeitkennzeichen | H Zulassung | Verlust/Diebstahl Kennzeichen | Verlust Zulassungsbescheinigung | Zollkennzeichen
 

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