Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Beim Diestahl oder Verlust von Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr eines Missbrauchs immer eine Umkennzeichnung erforderlich. Falls Sie noch den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief besitzen, bekommen Sie die Zulassungsbescheinigung I und II ausgestellt.
Für diesen Vorgang erledigen wir für Sie alle Behördengänge bei der Zulassungsstelle.
Dafür benötigen wir von Ihnen diese Unterlagen:Verlust von Kennzeichen oder Diebstahl von Fahrzeugen mit Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- amtliches Dokument Hauptuntersuchtung
- Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschild (bei Verlus oder Diebstahl eines Kennzeichens)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht (bei Beauftragung)
- Versicherung an Eides Statt (bei Verlust)
- Anzeige der Polizei bei Diebstahl (aus dieser muss hervorgehen, dass das Fahrzeug oder das/die amtliche(n) Kennzeichen gestohlen worden sind)
- Vorführung des Fahrzeuges
Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.
Unsere aktuelle Preisliste.
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