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Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung I/II

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung I/II unter Eides Statt erklären. Bei einem Diebstahl der Zulassungsbescheinigung müssen Sie nur eine Anzeige einer deutschen Polizeidienststelle vorweisen, es ist keine weitere eidesstattliche Erklärung notwendig.

Wir erledigen für Sie alle Behördengänge bei der Zulassungsstelle.

Dafür benötigen wir von Ihnen diese Unterlagen:

Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung I/II, des Fahrzeugbriefes oder -scheines

Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.

Unsere aktuelle Preisliste.


Anmeldung & Ummeldung | Stilllegung & Abmeldung | Änderung der Halterdaten | Eintragung technischer Änderungen | Kurzzeitkennzeichen | H Zulassung | Verlust/Diebstahl Kennzeichen | Verlust Zulassungsbescheinigung | Zollkennzeichen
 

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