Ausfuhrkennzeichen (Internationaler Fahrzeugschein)
Ein Ausfuhrkennzeichen (früher Zollkennzeichen) wird für ein Fahrzeug ausgestellt, dass aus eigener Triebkraft in einen anderen Staat ausgeführt werden soll.
Die Zulassung erfolgt befristet und danach darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr genutzt werden.
Eine internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erteilt werden und die Hauptuntersuchung muss mindestens für diese Dauer der internationalen Zulassung gültig sein.
Die Zulassung erfolgt befristet und danach darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr genutzt werden.
Eine internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erteilt werden und die Hauptuntersuchung muss mindestens für diese Dauer der internationalen Zulassung gültig sein.
zum Internationaler Fahrzeugschein (Zollkennzeichen) benötigen Sie dies:
- Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein
- amtliches Dokument Hauptuntersuchtung
- Prüfbescheinigung Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder
- Abmeldebescheinigung (bei stillgelegtem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigung für die Ausfuhr
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorführung des Fahrzeuges
Hier können Sie uns direkt eine Anfrage schicken.
Unsere aktuelle Preisliste.
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